Wer stellt das Arbeitszeugnis aus, wenn ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet?
Die Entleihfirma, für die er vor Ort tätig ist
Oder die Zeitarbeitsfirma?
Erfahren Sie jetzt, welche Besonderheiten gelten.
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Pflicht: Zeitarbeitsfirma stellt Zeugnis aus
Das tasächliche Arbeitsverhältnis besteht zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer. Also stellt die Zeitarbeitsfirma auch das Arbeitszeugnis aus.
Grundsätzlich hat die Entleihfirma allerdings die Pflicht bei der Ausarbeitung eines Zeugnisses mitzuwirken, also Angaben zu den erbrachten Tätigkeiten zu machen und die Arbeitsleistungen zu bewerten.
Unterschied: Einleitung anders formuliert
Feine Unterschiede gibt es bereits beim Einleitungsabsatz, der beispielsweise so lauten könnte: „Die Aufgaben von Herrn Schmidt bei unserem Kunden (Entleihfirma) umfassten im Wesentlichen:“.
Im Anschluss an die Einleitung werden dann die Aufgaben und Tätigkeiten genannt, die von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für die Entleihfirma erledigt worden sind.
Anders: Gesamtnote im Zeitarbeitszeugnis
Auch in der Gesamtnote im Arbeitszeugnis der Zeitarbeitsfirma kann es dann entsprechend heißen: "Herr Schmidt erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets eigenverantwortlich, zuverlässig und termingerecht zu unserer und zur vollen Zufriedenheit unseres Kunden".
Schwierig: gerechte Beurteilung durch Entleihfirmen
In der Zeugnispraxis ist es so, dass es häufig Streit um die Beurteilung des Arbeitnehmers durch die Zeitarbeitsfirma gibt. Beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer im Beschäftigungszeitraum für mehrere Entleihfirmen gearbeitet hat.
Ob hier in der Praxis ein ausreichender Austausch über die Qualität der Leistungen zwischen dem entsendenden Unternehmen und den verschiedenen Entleihunternehmen stattfindet, darf bezweifelt werden.
Leider geht dies oft zu Lasten der beurteilten Arbeitnehmer.
Leiharbeit und Zeugnis: Nachbesserung einfordern
Hier können Sie ansetzen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Zeugnis schwach, lieblos oder abwertend formuliert ist.
Überprüfen Sie die Gesamtnote!
Achten Sie auf Substanz in der Aufgabenbeschreibung!
Verdeutlichen Sie Ihre zuverlässige Arbeitweise!
Überprüfen Sie den Schlussabsatz mit dem Kündigungsgrund ("auf eigenen Wunsch" oder "aus betrieblichen Gründen" und weitere)!
Heben Sie besondere Leistungen und Erfolge hervor!
Reichen Sie eine "gute" oder "sehr gute" Vorlage ein!
Hier finden Sie aussagekräftige Muster für Fachkräfte
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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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